Checkliste Anmeldung

Geräte rechtzeitig anmelden (mindestens sechs Wochen vor deren Ablauf).
Bei der Anmeldung den Auftraggeber, die Rechnungsadresse und alle Standorte und Gerätetypen nennen.
Öffnungszeiten und Ruhetage der Lokalitäten benennen.
Als Neukunde Gewerbenachweis übermitteln.
Anmeldung per E-Mail oder Fax übermitteln (nicht telefonisch, per SMS, WhatsApp etc.).

Checkliste Anmeldung

Stellen Sie sicher, dass auf allen Geräten eine zulässige Software installiert ist. (Im Zweifelsfall klicken Sie bitte auf den unten stehenden Button bei „Bauartzulassungen“ und informieren sich bei der PTB, ob Ihr Gerät über eine zulässige Software verfügt).
BeStellen Sie sicher, dass die Geräte zum Termin eingeschaltet und unbespielt sind.
Stellen Sie sicher, dass zur Überprüfung alle zum Gerät zugehörigen Schlüssel vor Ort sind.
Bitte halten Sie sich zum Termin telefonisch ereichbar.

Überprüfung gemäß §7 SpielV

 

Jedes Geldspielgerät gemäß der seit 1.1.2006 geltenden Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit erhält zunächst einen auf zwei Jahre begrenzten Aufstellzeitraum.

 

Dieser Aufstellzeitraum eines Geldgewinnspielgerätes kann mittels einer Prüfung durch einen von einer IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Bestellungsgebiet 530 (Überprüfung von Geldspielgeräten) um weitere zwei Jahre verlängert werden.

 

Aufgabe der Geräteüberprüfung ist es, die Konformität eines Nachbaugerätes mit der von der PTB zugelassenen Bauart sicher zu stellen. Eine darüber hinaus gehende technische Prüfung ist nicht Bestandteil dieser Prüfung.

 

Um die Übereinstimmung des Spielgerätes mit dem Baumuster zu überprüfen wird ein Vergleich der vorgefundenen Software der Kontrolleinrichtung und Spielsteuerung, sowie relevanter Hardware mit den im Zulassungsschein veröffentlichten Komponenten durchgeführt. Hierbei werden relevante Nachträge berücksichtigt.

 

Geldspielgeräte werden vorzugsweise am Aufstellort in Gaststätten, Spielhallen, oder in Ihrer Werkstatt durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Jörg Weißleder* überprüft. Prüfungen ausserhalb der Geschäftszeiten (8:00-18:00) sind problemlos möglich und erfolgen nach individueller Vereinbarung.

 

Um Ihnen diese Dienstleistung schnell und überregional anbieten zu können wird die Überprüfung ggfs. nicht durch Herrn Jörg Weißleder*, sondern durch einen anderen, ebenfalls öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. In diesem Fall wird Ihnen der Kollege vor der Durchführung der Überprüfung Ihrer Geräte namentlich benannt, und dessen Bestellungskörperschaft bekannt gegeben.

 

*Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Jörg Weißleder wurde durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart für das Sachgebiet Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung; Überprüfung von Geldspielgeräten öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Diese kann unter https://www.stuttgart.ihk24.de eingesehen werden.

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